Termin:

vertragsmäßig bezeichneter Erfüllungszeitpunkt (z.B. durch einen bestimmten Kalendertag als Stichtag) bzw. Erfüllungszeitraum eines Termingeschäfts (Futures, Forward, Option usw.) und zeitliche Grenze für den Vollzug der mit dem Termingeschäft ausgehandelten Rechtsverhältnisse. Sowie der "Termin" Gegenwart geworden ist, werden die kontrahierten Vereinbarungen, die dem Termingeschäft börsenseitig oder in freien Abmachungen bei Abschluss des Kontrakts beigefügt sind, zur Erfüllung und Endabwicklung fällig. Der im Rahmen eines Termingeschäfts ausgemachte Termin folgt regelmäßig mindestens drei oder mehr Geschäftstage auf den Abschlusszeitpunkt desselben, ist meist aber um Wochen oder gar Monate hinausgeschoben. Bei Börsentermingeschäften wird der Termin üblicherweise in standardisierter Form als Etikette zur eindeutigen Bezeichnung eines Terminkontrakts in Anspruch genommen ( z.B. "August-Gold").

 

Mehr zum Thema: DeiFin - Wissenswertes: der Fälligkeitszyklus von Futures.