Swapgeschäft:

1.) Kombiniertes Geschäft: Verkauf von Devisen bei gleichzeitigem Rückkauf der Devisen im Devisenterminmarkt oder umgekehrt, zumeist mit dem gleichen Geschäftspartner als Gegenpartei. Ein Swapgeschäft dient der kurzfristigen Freisetzung bzw. Veranlagung finanzieller Mittel unter Vermeidung eines Wechselkursrisikos.

2.) → Swap