Limit-down:

1.) besondere Marktsituation an Börsenterminmärkten, wo bereits das höchste Nachfragegebot (Bid) unter dem durch ein unteres Kurslimit fixierten niedrigstmöglichen Kurs liegt. Der fortlaufende Handel kommt hierbei fast völlig zum Erliegen.

2.) Betrag, um den ein Kontrakt innerhalb einer Handelsphase höchstens fallen kann.