Kontrakt:

1.) allgemein: vertragliche Übereinkunft.

2.) speziell: das an einer Terminbörse ausgehandelte Futures- bzw. Optionsgeschäften mit all seinen vorformulierten Einzelheiten (Quantität, Qualität des Basisinstruments etc.) gemäß Standardvertrag der Börse.

3.) die von der Terminbörse vorgeschriebene Schlusseinheit, die sich auf die handelbare Einheitsmenge des einem Futures oder einer Option unterliegenden Marktgegenstandes (Underlying) bezieht.