Kapitalanlagegesellschaft:

Investmentgesellschaft (Finanzintermediär), die von Anlegern empfangene Gelder in Finanzvermögenswerte ("Sondervermögen", Investmentfonds) investiert und solche Investments auch verwaltet. Im Gegenzug haben die Kapitalgeber Anspruch auf Anteile an der Investmentgesellschaft (Investmentzertifikate). Sie sind dadurch indirekt oder als Miteigentümer am Finanzvermögen der Gesellschaft beteiligt.