Handelsüberwachungsstelle:

engl.: "market surveillance"; Börsenorgan, das auf der Grundlage von Börsengesetz und Börsenordnung zuständig ist für die lückenlose Überwachung sämtlicher Handelsaktivitäten an einer Börse. Sie überwacht nicht nur den Handel und die Preisbildung selbst, sondern auch die sich anschließende Abwicklung der Geschäfte.