Garantiezertifikat:

Name für ein Zertifikat, welches sich im Besonderen dadurch auszeichnet, dass der Herausgeber (zB. eine Bank) damit ein Versprechen auf Rückzahlung einer Summe Geldes verbrieft, das regelmäßig am Ende der Laufzeit des Zertifikats einzulösen ist. Die Geldsumme, auf die das Rückzahlungsversprechen geht, kann sich auf das im Ausgabezeitpunkt darin investierte Kapital (Nominalkapital, abzüglich der Spesen), eine Mindestverzinsung desselben, oder aber auf einen während der Laufzeit erreichten Kurshöchststand beziehen. Da Garantiezertifikate rechtlich genommen Inhaberschuldverschreibungen sind, ist das Garantieversprechen im Falle einer dauernden Zahlungsunfähigkeit der Emittentin allerdings praktisch hinfällig.