Festgeschäft:

i. w. S. ist ein Festgeschäft gleichzusetzen mit einem unbedingtes Termingeschäft. In engeren Sinne: Form eines unbedingten Termingeschäfts, wie insbesondere Futures, Forwards und Swaps, welches auf Erfüllung durch Lieferung, Abnahme und Bezahlung des unterliegenden Markgegenstandes (Underlying) gerichtet ist.