Collateral:

Sicherheitsleistung, die Kunden eines Handelshauses (Kommittenten) bzw. die einer Börse angeschlossenen Handelshäuser selbst bei Öffnung einer Position in bar oder ggf. auch in Form von geldnahen ("mündelsicheren") Wertpapieren zur Abdeckung von Risiken aus Börsengeschäften zu erbringen haben.