Bonitätsrisiko:

Gefahr des Ausfalls einer Forderung auf Zahlung einer künftigen Geldsumme, z.  B. im Gefolge einer möglichen Insolvenz der Gegenpartei. Stellt die Forderung einen offenen Posten dar, kommt ein Bonitätsrisiko dadurch zum Vorschein, dass ein möglicher Vorteil aus einer Marktwertänderung desselben durch die Gegenpartei nicht wertentsprechend abgegolten wird (Eindeckungsrisiko).