Basisinstrument (Underlying Asset):

der einem Termingeschäft zugrunde liegende Marktgegenstand als sein abstraktes oder konkretes "Kaufgut": Das "Kaufgut" kann eine Ware, ein Finanztitel, ein Derivat oder eine sonstige Variable von wirtschaftlichem Interesse sein. Dieses ist bei unbedingten Termingeschäften im Enderfüllungszeitpunkt vom Verkäufer (Short) in den Kontrakt zu liefern, im Falle bedingter Termingeschäfte (Optionen) kommt dasselbe erst bei Ausübung durch den Optionshalter zum Austausch. Bei vereinbartem Barausgleich, der in diesem Falle die effektive Lieferung des Basisinstrumentes ersetzt, bestimmt der Kurs bzw. Wert des Basisinstruments im Fälligkeitszeitpunkt die effektive Höhe der fälligen Ausgleichszahlung. Vom Marktwert des Basisinstruments leitet sich der Wert eines darauf gehandelten Finanzderivats in theoretisch eindeutig bestimmbarer Weise ab. Dazu ist es notwendig, dass das der Wert des Basisinstruments sich jederzeit verifizieren lässt.