Andienungspreis:

dem Erwerber des Underlying eines Finanzterminkontrakts oder Terminkontrakts in Natur zum Lieferzeitpunkt in Rechnung zu stellender Preis; Rechnungspreis ("invoice amount"), ausmachender Rechnungsbetrag. Dieser setzt sich gemäß den Bestimmungen der Börsenregeln zusammen und wird in Höhe des vollen Kontraktwertes auf Grundlage des börslichen Schlussabrechnungspreises fällig. Bei Lieferung von Anleihen z.B. beinhaltet dieser auch die Stückzinsen.