Aktionär:

engl. "shareholder", ehedem auch Gewerke; Inhaber von Anteilsrechten an einer Aktiengesellschaft (AG), den Aktien. Ein Aktionär ist kraft seiner Aktien Mitglied und Teilnehmer am Geschäftsbetrieb der AG. Alle Rechte folgen aus dem Papier: Sie gewähren dem Anteilseigner Anspruch auf Beteiligung am Gewinn in Form von Dividenden, Teilnahme an der Hauptversammlung sowie ein Anrecht auf Nebeneinnahmen, wie zB. Bezugsrechte, und ggf. auf einen Liquidationserlös der AG. Der Aktionär ist mit seinem Kapitaleinsatz sowohl Träger des Erfolges als auch des Verlustrisikos der wirtschaftlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft. Er ist jedoch nicht über seine eingebrachte Beteiligungsquote hinaus am Verlustanteil der AG verhaftet.