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Aufzählung

Trading: das Spekulationsmotiv im Handel mit Futures

Tagaus, tagein treffen Trader, Hedger und Arbitrageurs, die sich dem freien Wettbewerb tätig zu stellen gewillt und gewohnt sind, aus aller Herren Ländern an den Finanzmärkten zusammen, um zwischen- und untereinander Handel zu treiben. Hierbei werden in allen wesentlichen Stücken die verschiedensten Handelsformen, Instrumente und Verfahrensweisen in Anspruch genommen. Seine wohl technisch höchste Vollendung findet der Handelsverkehr stets dort, wo die Gegenstände des Handels in die Gewandung der derivaten Finanzmarkttitel gekleidet sind: das ist an den gut geordneten, geregelten, hoch ausgebildeten Terminmärkten, also hauptsächlich an den Terminbörsen. Damit ist zugleich der an den Terminmärkten vertretene Teilnehmerkreis bestimmt, der sich nach den drei eben benannten Klassen teilt. In den Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen seien vorzugsweise die Handelstätigkeiten des Traders gestellt.

Der englischsprachige Name Trader bezeichnet einen Handelsspekulanten, der das Geschäft des Tradings versieht. Unter dem Ausdruck Trading versteht man gemeinhin die unter wiederholtem Einsatz von Risikokapital eingeschlagene Handlungsweise der willentlichen Übernahme eines Preisänderungsrisikos zu allermeist nur auf sehr kurze Frist, in Erwartung eines Vermögenszuwachses aus einer sich in der nächsten Zukunft einspielenden Verschiebung in der positiven Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis (Preisüberschuss) der umgesetzten Finanzmarkttitel (Handelsspekulation in Form der Differenzspekulation). Ein Trader betreibt das Trading also entschieden um des Gewinnes willen. An einer realwirtschaftlichen Bindung an dem Gegenstand seiner Spekulation, dem jeweiligen Basisgut, von dessen Preiswechsel der Ausgang seiner Geschäfte im letzten Grunde abhängt, liegt dem Trader in aller Regel nichts. Es führt ein Dasein für ihn gewissermaßen nur als Anhängsel auf dem Papier. Alles dreht sich ihm vielmehr um die Preisgestaltung. Aber nicht bloß nach dieser Richtung hin besteht zwischen der Zunft der Trader und den übrigen am Marktgeschehen Anteil nehmenden ein vergleichsweise scharfer Gegensatz, wie im Folgenden noch ersichtlich werden wird.

Ein Blick in die einschlägigen statistischen Marktberichte (z.B. in den von der amerikanischen Aufsichtsbehörde CFTC veröffentlichten, viel beachteten "Commitments of Traders Report", COT Report) gibt Zeugnis davon, dass die einzelnen Gruppen der Marktteilnehmer auf den Zukunftsmärkten im Allgemeinen ganz ungleich stark besetzt sind. Stellt man etwa die Zahl der Spekulierenden (Trader; auch weniger vornehm "player" oder "Differenzspieler" genannt) jener der anderen auf den Börsenterminmärkten tatkräftig beteiligten Kreisen vergleichend entgegen, so erweist sich, dass die spekulativ ausgerichtete Partei in allen erdenklichen Marktabschnitten geradezu ausnahmslos den überwältigenden Anteil nimmt. Kraft ihrer Prävalenz ist sie ohne Zweifel befähigt, in ihrer Gesamtheit den spürbarsten Einfluss auf das große Marktgeschehen auszuüben.

Doch selbst dann, wenn das wechselseitige Häufigkeitsverhältnis der oben benannten Trias in der weit überwiegenden Mehrzahl eine wahrhaftige Vorherrschaft der Gilde der Spekulanten wiederholt zu Tage fördert, so ist diesem Umstand jenseits aller sittenstrenger Wertungen dennoch ein nicht gering zu achtender Vorteil zu verdanken: Der von den zahlreich vertretenen Terminspekulanten ausgehende breite Zustrom von Risikokapital verteilt sich im großen Ganzen auf eine recht überschaubare Zahl von vorbereiteten Finanzderivaten. Die Zusammenballung der Finanzmittel auf diese Letzteren bewirkt wieder eine Vertiefung der Märkte mit dem Erfolg einer beträchtlichen Hebung ihrer Handelsverkehrsziffern ("volume" und Liquidität), was nicht nur den Vorzug einer Erhöhung der Aussagekraft der Marktpreise (Informationseffizienz) zubringt, sondern vor allem den einer Festigung der Standhaftigkeit wie auch den einer Steigerung der Nachhaltigkeit* des Marktverkehrs auf dem gesamten Gebiet börsennotierter Terminkontrakte nach sich zieht. Im Verhältnis zur Gruppe der risikoscheuen Hedger tragen die wagemutigeren Spekulanten als Gegenpartei von Kurssicherungsgeschäften überdies bewusst die Gefahr von mitunter empfindlichen Vermögenswertverlusten und verschaffen Ersteren hierdurch die erwünschte Versicherungsleistung.

[* Liquide Märkte gelten als Grundvoraussetzung für informationseffiziente, vollkommene Märkte. Der Segen effizienter Märkte liegt für praktische Zwecke wieder darin, dass vermöge einer berechenbaren, fortdauernden, verbürgten Marktbewertung Anpassungsentscheidungen an neu eintreffende, richtungweisende Tagesneuigkeiten und Wirtschaftsnachrichten sich über zweckentsprechende Transaktionen ohne Reibungsverluste mit einem Wurf umsetzen lassen ("reibungsloser Ein- und Ausstieg" in unmittelbarer Aufeinanderfolge, "friktionsloser Sekundärmarkthandel"). Dies bewirkt mit Blick auf den Gang der Preise rein äußerlich, dass sich sonst mögliche einzelne größere Schwankungsanfälligkeiten der Kurse gehäuft zahlreicheren kleineren fügen.]

 

Finanzderivate lassen sich je nach vorschwebendem und möglichem Verwendungszweig den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Belangen dienstbar machen: Preisfindungs- und Sicherungszwecken so gut wie Arbitrage- und Spekulationszwecken. Mit ganz unterschiedlichen realwirtschaftlichen Auswirkungen. So ist den leibhaftigen Tradern an den Derivatebörsen, ungleich der überwiegenden Mehrzahl der Hedger als auch den Arbitragehändlern i. e. S. gegensätzlich, im Allgemeinen nichts an der gegenständlichen Lieferung oder gar an der Herstellung der den einzelnen Futures- bzw. Optionsgeschäften zugrunde liegenden wesentlichen Wirtschaftsgütern ("underlying assets") gelegen. Vielmehr richten Trader ihr Augenmerk vor allem anderen auf den möglichen Gang des Kontraktpreises. Im Bestreben, aus dem unaufhörlichen Wechsel der Preisverhältnisse auf den Märkten Kapital zu schlagen, kaufen sie in Aussicht auf mutmaßlich steigende Kurse Terminkontrakte ("long") für den ungewissen Verkauf, und verkaufen umgekehrt in Erwartung sinkender Kurse Terminkontrakte ("short") für den ungewissen Kauf (Börsenspiel, Agiotage). Zwar setzen sie gewisse Zielpunkte für den Geschäftsausstieg; über den tatsächlichen Ausgang der Kursentwicklung beim Gegenstand ihrer Differenzspekulation lässt sich aber von Anfang bis zu Ende allenfalls eine vage Mutmaßung hegen. Erst in Nachhinein steht fest, wer wie viel gewinnt und wer wie viel verliert. Allein dieser Gesichtspunkt des daran hängenden Spielrisikos stempelt sie vordergründig zu Spielern ("player"). Auf der anderen Seite trägt jeder von ihnen durch seine bloßen Handelsbemühungen aus sich heraus zur Bildung der für jedermann erkennbaren Marktmeinung bei.

   Ziele im Trading

Trader haben sich das Erhandeln von Differenzgewinnen zum obersten Ziel gesteckt. Dies Strebeziel bedingt, die aussichtsreichsten aus der Fülle der an den Märkten zugänglichen Handlungsgelegenheiten herauszugreifen und sie auf geschickte Weise in die wirkliche Tat umzusetzen: das "selektive Handeln". Einem solchen Handeln wird vorgearbeitet durch den Rückgriff auf sinnvoll ausgedachte, planmäßig vorbereitete Trading-Strategien. Derart hochstehende Handelspläne ("trade plans"), einmal ausgeklügelt, gehen wie aus einem Guss hervor aus einem Satz besonderer Verhaltensmuster und marktgerechter Regeln, die den Anspruch in sich aufnehmen, im großen Durchschnitt und auf die Dauer ("in the long run") weit überlandesübliche Renditen zutage zu fördern ("abnormal return"). Die davon hergeholten Markttaktiken passender Art gelangen fallweise zum Einsatz, sowie eine mutmaßlich vorteilhafte Verschiebung der Marktlage in Aussicht steht, für die der Händler eingenommen ist und die ihn zum Tätigwerden an den Terminmärkten herausfordert.

So wird der kühl berechnende, spekulativ ausgerichtete Terminhändler von Fach, der in schicklicher Weise über die verschiedenen Verfahrensarten im Trading unterrichtet ist, mit Bewusstsein danach trachten, mithilfe eines fein abgestimmten, wohldurchdachten Aktionsplans durch Aufsuchen von günstigen Gelegenheiten an den Märkten (samt ihren Risiken!) aus den Zukunftsmöglichkeiten der Preisbewegungen von Finanzderivaten auf kurze Frist gezielt Nutzen zu ziehen (entscheidungsbezogenes Wagnis, Wette; willentliche Aufhöhung des "risk exposure" durch Aufbau offener Posten, "hold and hope"-Strategie; "aleatorische Verträge"); oder um es ohne Umschweife rundheraus zu sagen: Der verständige, wohlunterrichtete Händler baut seine Geschäfte nicht völlig planlos ins Ungewisse, sondern wettet mit weisem Bedacht nach einem im Voraus zurechtgelegten Plan ("investment decision"). Er wettet planmäßig, indem er seine gesamten Fachkenntnisse und alle seine Fähigkeiten mit sorgsamem Vorbedacht in einem gelegenen Augenblick in Wetten auf den Terminkurs umsetzt ("trade dicision"). Seine Zielsetzung geht vorzugsweise darin auf, durch gewagtes, aber gewandtes Tätigwerden auf den Weltmärkten für Termingeschäfte allein aus dem Spiel der Preise in absehbarer Zeit überverhältnismäßig ertragreiche Spekulationsgewinne für sich zu erwirtschaften. Auf der Kehrseite indes ist jedes der auf den Derivatemärkten unternommene Verpflichtungsgeschäft von vornherein der niemals zu verkennenden Gefahr ausgesetzt, aus verfehltem Gebrauch spekulativer Eigenmittel, zumal bei grobem Irrtum über die Marktlage und Eintritt nicht auszudenkender, nicht vorausgewusster oder nicht vorausdurchdachter (nicht antizipierter) Entwicklungen, auf einen Schlag kaum wieder gutzumachende Vermögensverluste anzuhäufen. So manch ein Futures-Händler, gegen den sich der Markt wandte, ist durch bittere Erfahrung darüber belehrt worden. Mit einem Worte: Chancen und Risiken gehen an den Märkten Hand in Hand, sie sind unlöslich in einem sich gegenseitig bedingenden Verhältnis eisern ineinander eingeankert!

Bei genauerem Zusehen sind wohlgeglückte Spekulationsgeschäfte, denen obendrein ein begründeter Anspruch auf Nachhaltigkeit beschieden sein mag, vornehmlich hergenommen von einem zeitigen wie zuverlässigen Auffinden – je eher je besser – und gekonnten Ausnutzen der sich auftuenden Gewinnaussichten in und zwischen den Terminmärkten, d.i. von der Fähigkeit der raschen wie zutreffenden gedanklichen Vorwegnahme künftiger Kursverläufe mitsamt allen dabei zu berücksichtigenden Begleitumständen (vorzugsweise "Gewinne aus Wissensvorsprüngen*"). Ein jeder Handelsvorgang, der eben darauf baut, will – bei aller Schnelllebigkeit der einzelnen sich darbietenden Vorteilsgelegenheiten – vorher reiflich erwogen sein. Meist sind sie das Ergebnis fortgesetzter, scharfer Beobachtungen der Märkte vereint mit reicher Eigenerfahrung. Sind die für die Stich- und Hiebfestigkeit seiner Berechnung nötigen Denkanforderungen und Bemühungen an Voraussicht erst einmal geleistet ("research"), wird der börsengeschäftskundige Händler mit nüchterner Erwägung und Verstand in geeigneten Fällen mit bewusster Absicht einen offenen "Risiko-Posten" zu einem der vorübergehenden Terminpreise aufbauen ("entry", "naked futures position"), sowie er seine Berechnung für zutreffend hält und auch das damit aufgenommene Wagnis, dass der Wissensstand über die Zukunft und damit der Kurs sich in einem fort ändern wird, nicht scheut. Bei der Gelegenheit ist daran gedacht, diesen in einem für sein Vorhaben günstig scheinenden, aber wenigstens für den Augenblick noch nicht genau bestimmbaren künftigen Zeitpunkt** zwar zu einem erstrebten, im Voraus gewollten, überhaupt aber noch unbekannten Terminkurs wieder zu schließen ("exit"). Erfüllen sich hierauf die ursprünglichen Erwartungen durch Verwirklichung der erhofften Preisverschiebungen im Markt hin zum Gewinnziel, so werden die vorgehaltenen Posten dem Vorhaben gemäß mittels eines gegenläufigen (kompensierenden) Geschäfts (Gegengeschäft) zum dann herrschenden Marktpreis wieder geschlossen und auf diese Weise die bis dahin angewachsenen Kursdifferenzgewinne heimgebracht. Erweisen sich die Vorhersagen hingegen als trügerisch oder gar grundfalsch, unbekümmert, ob aus Unbeholfenheit, aus persönlichem Ungeschick, sträflicher Gedankenlosigkeit, Missverstand oder schlicht infolge umschlagenden Glücks, und die Kurse laufen den Erwartungen arg zuwider, so rächt sich dies unweigerlich durch mitunter schmerzliche Vermögensverluste, die sich der Händler aus seinen eingegangenen Verpflichtungen nun gefallen lassen muss (Kursdifferenzverlust). Eben diese durch taugliche Maßregeln zur Risiko-Begrenzung (Stopp-Orders, Gegengeschäfte mit Optionen, Hedging usw.) allezeit im Zaume zu halten ist darum ebenfalls ein hochwichtiger Teil jedes wohlbedachten Handelsplans (dynamische Trading-Strategie, "money management"). – Durch eine vorgelagerte Aufmachung der einzelnen derivaten Erzeugnisse von einheitlicher Art (Standardisierung) werden an den Terminbörsen die nötigen Voraussetzungen geschaffen zum einen für eine jederzeitige Handelbarkeit bei schnellem und einfachem Marktzugang und zum anderen für eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu möglichst erschwinglichen Handelsspesen (Transaktionskosten), wodurch die Aussichten auf einen Abschluss zu allseits fairen und angemessenen Preisen sich insgesamt verbessern.

[* Die Grundlage für einen einträglichen Ansatz im Trading können einerseits Wissensvorsprünge bilden, die durch Lauschen an den Quellen der Kapitalströme des Großkapitals gewonnen und die unter blitzartiger Verarbeitungsgeschwindigkeit ausgewertet wurden, also i. d. R. durch die planmäßige Ausnützung (noch) nicht allen zugänglichen Wissens (Primärinsider), andererseits freilich auch durch einfallsreiches Handeln ("alertness"). Hierbei wird beabsichtigt, in Anbetracht der Gewissheit über die Lückenhaftigkeit der eigenen Kenntnis, aber im Vertrauen auf überlegene Expertise und Informationsverarbeitungsqualität, aus unvollständigem Wissen anderer Kapital zu schlagen.]

[** Derivatehändler stehen bei alledem gewöhnlich unter einem gewissen Zeitdruck. Denn im Unterschied von Kassa- und Spotmarktgeschäften, wo der Verwirklichungszeitpunkt durchaus in ferner Zukunft liegen mag, sind die finanziellen Ergebnisse aus Futures- und Optionsgeschäften zumeist sehr kurzfristig, d.h. längstens "zum Termin" geltend zu machen und abschließend abzurechnen. Vgl. hiezu ergänzend: "roll over" mit Futures.]

Allgemein gefasst: Spekulativ tätige Händler, die für die Folgezeit auf steigende oder auf weiter hochgehende Kurse rechnen, kaufen Terminkontrakte um des vorteilhafteren Verkaufes willen – sie "gehen long". In der Fach- und Standessprache der Börsen werden diese Markthändler gemeiniglich als "bulls" bezeichnet, sie sind "bullish" in ihren Markterwartungen (Haussiers). Ihnen stehen Marktbeteiligte gegenüber, die auf bald fallende oder weiter absinkende Kurse setzen. Sie verkaufen Terminkontrakte in der Hinaussicht, zu ermäßigten Kursen Deckung zu finden – sie "gehen short". Letztere heißen "bears", ihre Markterwartungen sind "bearish" (Baissier). Die Rechnung des Haussiers ist im Großen und Ganzen aufgegangen, wenn er spätestens zum Liquidationstermin des Futures die Gelegenheit findet, seinen Kontrakt zu einem den Einstandskurs und die Kosten des Börsengeschäfts übersteigenden Kurs glattzustellen; jene des Baissiers dagegen ist aufgegangen, wenn sich ihm bis zum Liquidationstermin des Futures die Möglichkeit bietet, seinen Kontrakt zu einem gegenüber dem Einstandskurs entsprechend niedriger stehenden Kurs wieder einzudecken. Andernfalls muss jeder von ihnen bald Verluste hinnehmen oder doch bald seinen Posten mit ungewissem Ausgang auf einen späteren Termin umlegen ("rollen"; auf die Gefahr von "Rollverlusten" hin).

Ein ordentlicher Verkehrsvorgang an den Börsenterminmärkten setzt, von Optionskäufen absehend, i.d.R. die Erbringung eines Ersteinschusses ("initial margin") voraus. Da bekanntlich der für die Teilnahme am Futures-Handel erforderliche Mindesteinschuss im Verhältnis zum eigentlichen Kontraktgegenwert durchweg außerordentlich niedrig anschlägt*, geht daraus ein stattlicher Hebeleffekt (Leverage-Effekt) hervor, der auf beiden Seiten – Long wie Short – gleichermaßen Wirkungskraft erlangt. Der Hebeleffekt wird eine umso kräftigere Wirkung entfalten, je niedriger der Bruchteil der Mittel für den Ersteinschuss in Anschlag steht, die aufzubringen erforderlich wären, um eine entsprechende Positionierung an den Spot- oder Kassamärkten einzuleiten. Der Hebeleffekt ist ein bedeutsamer Beweggrund für eine Mitwirkung am Terminhandel, weil er einer willkommenen Verringerung des Finanzmitteleinsatzes (= Kreditfunktion von Hebelprodukten) in die Hand spielt. Am Ende aber ist dieser notwendig erkauft mit einer Ausweitung des übernommenen Preisrisikos – was schlussendlich die Bereitschaft zum Aufbau spekulativer Posten augenscheinlich mehr befördert und befruchtet denn hemmt.

[* Dies geht mitunter soweit, als im Tagesgeschäft durchaus auch ganz ohne Ersteinschuss mit Futures gehandelt werden darf, sofern eine etwaige verbleibende Nettoposition am Tagesende eines Handelsabschnitts ("overnight") gedeckt ist.]

Der eigentliche Pfiff von Futures-Geschäften liegt für den von Risikofreude beseelten Händler allemal darin, durch Einsatz von vergleichsweise geringen Summen kraft des Hebeleffekts mit besten Erfolgsaussichten auf kurze Frist von auftretenden Vorteilsgelegenheiten auf den Terminmärkten Gewinn ziehen zu können. So ist es dank der gewaltigen Hebelkraft von Finanzderivaten bei kaum nennenswerten Börsenhandelskosten keine Seltenheit, dass, besonders manchenorts in heftig schwankenden ("volatilen") Terminmärkten, auf den hinterlegten Ersteinschuss ("inital margin") bezogene Renditen ("return on margin" ROM) von mitunter vielen 100 Prozenten innerhalb kürzester Zeit zur Verwirklichung gebracht werden. Und so kann es sein, dass es dem einen oder dem andern beschieden ist, wie aus dem Nichts ein ansehnliches Vermögen aufzuhäufen. Wohl nicht nur unter dem Anreiz der kräftigen Hebelwirkung allein erfahren die Terminmärkte in der ganzen Handelswelt verstärkt Andrang. Durch die jüngsten Zugewinne an finanzanalytischen Einsichten zusammen mit der steten Fortentwicklung von elektronischen Handelsvorrichtungen ("electronic trading systems"), welche die Handelshäufigkeit beständig zu steigern vermögen (bis hin zum Hochfrequenzhandel) und gleichzeitig die Ankauf- und Verkaufkosten für die mit jedem Geschäftsabschluss gegen einander auferlegten Verpflichtungen an den Börsen immer tiefer herabmindern, dazu begünstigt von wiederkehrend zunehmenden Volatilitäten* in und zwischen den Terminmärkten, wird die innere Bereitschaft etlicher Händler zur Teilnahme am Futures-Handel noch um ein Zusätzliches vorangetrieben.

[* Die Volatilität umschreibt Stärke und Häufigkeit von Kursauschlägen, die auf dem bezüglichen Markt zu verzeichnen sind. Volatile Märkte schaffen allseitig einen Anreiz zur Spekulation, erhöhen andererseits aber auch vielfach die Notwendigkeit zum Abschluss von Preissicherungsgeschäften ("hedging"). Gleichzeitig ist festzustellen, dass eine steigende Volatilität besonders die indirekten Transaktionskosten in die Höhe zu treiben trachten.]

Doch ist hier doppelte Achtsamkeit am Platze und darum sei eindringlichst vor Schaden gewarnt! Den überaus verlockenden Gewinnhoffnungen auf der Bildseite steht nämlich die Wertgefahr auf der Kehrseite untrennbar gegenüber! Anders als bei Optionskäufen etwa, wo äußerstenfalls die bereits bezahlte Optionsprämie ("total premium") verloren gehen kann, muss der mit Futures Spielende auf Verluste gefasst sein, die bei einer unglücklichen, unbesonnenen, unzeitigen, leichtsinnigen oder unsachgemäßen Anwendung in ihrem Ausmaß sein Privatvermögen binnen kurzem vollständig aufzuzehren ("Substanzrisiko"), wenn nicht weit zu übersteigen imstande sind ("Übersubstanzrisiko"). Für das vermögensmäßige Einstehenmüssen für Verluste aus Futuresgeschäften von spekulativer Spielart ist im Falle ihres Leerverkaufs (also solche, die in Gestalt von singulären Short-Futures-Position eingeleitet und gehalten werden) bei steigenden Notierungen theoretisch sogar keine Grenze absehbar, während selbiges bei Kaufpositionen (singuläre Long-Futures-Position) und fallenden Kursen, so bedauerlich es für den Einzelnen sein mag, in seinem Ausmaß immerhin durch den mit dem Einstandskurs ausgemachten gesamten Kontraktgegenwert zum Termin praktisch auf eine natürliche (wenngleich nicht allerorten verbindliche) Grenzlinie stößt. Ein grober Fehlgriff bei Futuresgeschäften kann mithin zum Verhängnis werden und unersetzlichen Schaden bringen. Schon ein Flüchtigkeitsversehen kann ausreichen, das ganze bürgerliche Dasein und wirtschaftliche Wirken zu verderben, ja es vielleicht ein lebelang zugrunde richten!*

[* Hier liegt zugleich auch eine gewisse Gefährdung vor, die in der Natur des menschlichen Seelenlebens begründet ist: Die tatsächliche Leistung einer Zahlung wird meist wohl überlegt, während die bloße Übernahme einer gleich großen Schuld meist flugs von der Hand geht.]

Die eigentliche Ursache für den buchstäblich bis ins Ungemessene reichenden Gesamtbetrag der Verluste gerade bei fehlgeschlagenen Short-Spekulationen besteht darin, dass im Rahmen von Futuresgeschäften die Verpflichtung des Positionsinhabers – trotz und wegen des verhältnismäßig geringen Ersteinschusses an Margin – sich grundsätzlich auf den Gesamtwert des bewegten Kontraktumfangs erstreckt (Hebelwirkung) und der Marktpreis hierbei kein oberes Limit für die Beschaffung der unterliegenden Werte kennt. Der nach einer Schieflage erlittene Vermögensverlust der einen Marktseite entspricht bei Geschäften mit Futures – vorbehaltlich von Transaktionskosten und abgesehen von Nutzeneffekten – in seiner Höhe stets dem Gewinn der jeweils anderen Marktseite ("Nullsummenspiel", symmetrisches Gewinn-/Verlustprofil). Die Wahrnehmung der beachtlichen Gewinnchancen an den Futuresmärkten ist also unentrinnbar mit der höchst gegenwärtigen Gefahr des Misslingens erkauft. Grelle Verluste können sohin die unerbittliche Folge sein.* Kundige Terminhändler schützen sich daher gegen solche und andere Gefahren durch Anwendung bewährter risikopolitischer Sicherungsinstrumente, welche die mit dem Handel mit Derivaten einhergehenden Gefährdungen in ihren Folgen mildern, weithin eingrenzen oder sogar ganz abwenden.

[* Hinweis: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat beschlossen, dass sie den spekulativen Handel mit Futures-Kontrakten für Privatanleger aus Deutschland einschränken wird. Ab dem 1. Januar 2023 wird es neue Beschränkungen geben, die dem Schutz von Privatanlegern erhöhen und das Risiko unerfahrener Anleger beim Handel mit Futures-Kontrakten vermindern sollen. Die Regelung sieht vor, für private Händler mögliche Verluste auf die beim Broker eingelegte Summe zu begrenzen. Mehr dazu auf der Webseite der BaFin.]

Ein weiterer Glanz- und Anziehungspunkt, der eine spekulative Beteiligung am Terminkontrakthandel erst nach jeder Seite befruchtet, folgt aus der Leichtfüßigkeit, mit der sich Leerverkäufe ("short selling") in Futures einleiten, durchführen und abschließen lassen. Dank den vergleichsweise kleinen Kosten wie auch der geschmeidigen Handhabung von Short-Positionen in Futures lässt sich ein schlüssiger Handlungsplan zu einer Differenzspekulation auf fallende Preise oftmals schneller, bequemer und billiger durch Verwendung von Termingeschäften verwirklichen als über einen Leerverkauf des zugrunde liegenden Instruments im darauf bezüglichen Barmarkt selbst (vgl. hierüber auch Wertpapierleihe und Leerverkauf von Aktien).* Es gilt dies der Natur der Sache nach umso mehr von Termingeschäften mit Warencharakter, den Commodities. Durch die wahrhaftige Gleichrangigkeit von Kauf- (Long-) und Verkaufs-(Short-)Positionen gewinnen die Geschäfte an den Derivatebörsen, verglichen mit dem Vorgehen am Spot- und Kassamarkt, damit noch zusätzlich an Anziehungskraft.

[* Ohne an dieser Stelle in die Einzelheiten zu gehen, lassen sich als weitere Nachteile von Spotmarktgeschäften gegenüber Operationen am Terminmarkt anführen: 1.) durchgängig höhere Transaktionskosten bei sich deckenden Volumina, 2.) Refinanzierungsnotwendigkeit, 3.) eine dem gewünschten Risiko-/Ertragsprofil entsprechende Positionierung lässt sich nicht oder nur schwer bewerkstelligen, 4.) steuerliche und administrative Erfordernisse, negative Bilanzauswirkungen, Meldepflichten u.dgl.m.]

Lesen Sie auf der folgenden Seite:

Die einzelnen Gruppen spekulativer Marktteilnehmer im Futures-Handel

 

Siehe auch:

 

Aufzählung

Was sind Futures?

Aufzählung

Wie entstehen Futures?

Aufzählung

Der Futureskurs

Aufzählung

Das Offene Interesse ("open interest") und der Umsatz ("volume")

Aufzählung

Glattstellung offener Positionen: Das Gegengeschäft

Aufzählung

Settlement: Die Erfüllung eines Futures-Kontrakts durch physische Lieferung oder "cash settlement"

Aufzählung

Die Mindestkursänderung ("tick", "minimum price fluctuation")

Aufzählung

Tägliches Kurs-Limit ("daily price limit") – "limit-up" bzw. "limit-down"

Aufzählung

Die Positions-Obergrenze ("position limit"), "accountability rules" und Reportpflicht ("reportable limit")

Aufzählung

Zur Beziehung zwischen Spotmarktpreis und Futureskurs und "cost of carry"

Aufzählung

Devisen-Futures

Aufzählung

Aktienindex-Futures

Aufzählung

Zins-Futures auf Geldmarktinstrumente

Aufzählung

Zins-Futures auf mittel- und langfristige Anleihen

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Albert Einstein (1879-1955), Physiker

 

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Stand: 16. März 2024. Alle Rechte vorbehalten.